Leistungen
Informieren Sie sich hier darüber, wie Sie es aussehen würde, wenn Sie eine Behandlung in meiner Praxis starten und ob eine Behandlung bei mir für Sie in Frage kommt. Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz in meiner Praxis in Lübeck haben, kontaktieren Sie mich hier für ein Erstgespräch.
Neben persönlichen therapeutischen Gesprächen in meinen Praxisräumen in der Beckergrube 2 in der Lübecker Innenstadt, biete ich auch Sitzungen über Videotelefonie an. Dafür verwende ich selbstverständlich einen speziell für Therapiegespräche zertifizierten Video-Therapie-Anbieter.
Behandlungsschwerpunkte
- Depressionen, Burnout
- Angststörungen
- Traumafolgestörungen, Posttraumatische Belastungsstörung
- Behandlung von Patient*innen mit LGBTQIA+-Identität (mehr dazu hier)
Ihr Weg zur Therapie bei mir
Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einem Erstgespräch. Dabei lernen wir uns kennen und machen uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Anliegen und Beschwerden. Ich gebe Ihnen eine (vorläufige) Einschätzung, ob eine Psychotherapie bei mir für Ihre Anliegen und Beschwerden der passende Weg ist. Außerdem besprechen wir die wichtigsten organisatorischen Dinge und das weitere Vorgehen.
Im Anschluss gibt es 4 bis 5 sogenannte Probatorik-Sitzungen, in denen wir uns näher kennenlernen und alle Informationen sammeln, die für die Antragsstellung notwendig sind (ausführliche Anamnese, Testdiagnostik, Ideen zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden, Vorbereiten notwendiger Unterlagen). Außerdem dient die Probatorik für uns beide dazu, abzuwägen, ob wir gemeinsam für eine längerfristige Psychotherapie zusammen arbeiten wollen. Während oder am Ende der Probatorik stellen wir bei Ihrem Kostenträger ein Antrag auf Kostenübernahme für die geplanten psychotherapeutischen Leistungen. Nach der Bewilligung durch Ihren Kostenträger, starten wir dann mit der eigentlichen Psychotherapie.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Dauer der Behandlung (Anzahl der Sitzungen) hängt ab von der Art und Schwere Ihrer Beschwerden und Ihren Anliegen für die Behandlung.
Kostenübernahme

Ob eine Behandlung bei mir für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, wer der Kostenträger Ihrer Psychotherapie ist. Wenn Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder heilfürsorgeberechtigt sind, ist eine Kostenübernahme in meiner Praxis regulär möglich. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit einer Behandlung nach dem Selbstzahlungsprinzip. Für gesetzlich versicherte Patient*innen kann ich als Privatpraxis ohne Kassensitz leider keinen Behandlungsplatz anbieten.
Im Folgenden können Sie sich über die Voraussetzungen und das Vorgehen bei den verschiedenen Kostenträgern informieren.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die private Krankenversicherung und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Allerdings gibt es je nach Versicherung und persönlicher Police unterschiedliche Bedingungen zum Umfang der Kostenübernahme. Daher sollten Sie sich vor dem Beginn der Behandlung über Ihre persönlichen Versicherungskonditionen informieren. Folgende Fragen könnten dabei für Sie relevant sein:
- Wie viele psychotherapeutische Sprechstunden und Probatoriksitzungen übernimmt Ihre Versicherung zu Beginn der Therapie?
- Enthält Ihre Versicherungspolice antragsfreie Sitzungen? Sind diese anzeigepflichtig?
- Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
Wenn Sie sich über die oben genannten Punkte informiert haben, kontaktieren Sie mich gern hier um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Das Erstgespräch und die anschließenden Probatorik-Sitzungen werden von den Kostenträgern in der Regel ohne vorige Bewilligung übernommen. Im Anschluss stellen wir einen Antrag für die Kostenübernahme der Psychotherapie. Die Antragsunterlagen dafür erhalten Sie bei Ihren Kostenträgern, lassen Sie sich diese rechtzeitig zuschicken.
Für eine Behandlung schließe ich mit Ihnen persönlich einen Behandlungsvertrag und stelle Ihnen monatlich die in Anspruch genommenen psychotherapeutischen Leistungen in Rechnung. Diese Rechnungen reichen Sie bei Ihrem Kostenträger ein und lassen sich die Kosten für die Behandlung zurückerstatten.
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der „Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP). Seit der „Gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ (gültig sei dem 01.07.2024) ist die vollständige Übernahme der von mir in Rechnung gestellten Kosten für die Behandlung gesichert.
Heilfürsorge
Wenn Sie als Bundeswehrsoldat*in oder Bundespolizist*in (oder deren mitversicherte Familienangehörige) über die Heilfürsorge krankenversichert sind, können die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis übernommen werden. Kontakieren Sie mich hier zum Vereinbaren eines Erstgesprächs.
Die Abrechnung erfolgt gemäß „Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP) und direkt über die Heilfürsorge, sodass Sie keine Kosten vorstrecken müssen.
Als Bundeswehrsoldat*in benötigen Sie vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) von Ihrem Truppenarzt. Mit dieser können dann 5 Probatoriksitzungen durchgeführt werden, in denen wir gemeinsam Anamnese, Diagnostik und Behandlungsplanung machen. Im Anschluss beantragen wir die Psychotherapie bei Ihrem Truppenarzt.
Selbstzahlung
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen eine psychotherapeutische Behandlung nicht offiziell über Ihre Krankenversicherung laufen lassen möchten. Zum Beispiel um zu verhindern, dass eine offizielle psychische Diagnose an Ihre Krankenversicherung übermittelt wird. In diesem Fall kann eine Therapie nach dem Selbstzahlungsprinzip für Sie passend sein.
Eine Behandlung nach dem Selbstzahlungsprinzip unterscheidet sich inhaltlich nicht von einer Behandlung, von der Krankenversicherung bezahlt wird. Es wird auch hier eine Diagnose gestellt, da allerdings keine Antragsstellung stattfindet, wird diese an niemanden weitergeleitet. Außerdem ist durch die fehlende Antragsstellung ein zeitnaher und unbürokratischer Behandlungsstart möglich. Beim Selbstzahlungsprinzip stelle ich Ihnen die psychotherapeutischen Leistungen in Rechnung und Sie übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung selbst.
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der „Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP). Für eine Therapiesitzung stelle ich ein Honorar von 134,07€ in Rechnung. Dieses Sitzungshonorar ist in etwa äquivalent mit dem Satz, den die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen regulär für eine Therapiesitzung bezahlen.
Für eine wirksame und zielgerichtete Behandlung ist eine regelmäßige Terminfrequenz mit wöchentlichen Terminen sinnvoll. Die Dauer der Behandlung legen wir gemeinsam unabhängig von Kostenträgern individuell fest (abhängig von Ihren Beschwerden und Anliegen), diese ist natürlich auch im Verlauf noch einmal anpassbar.
Wenn Sie Interesse an einer Behandlung über das Selbstzahlungsprinzip bei mir haben, kontaktieren Sie mich gern hier, um zeitnah ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich versicherte Person können Sie eine psychotherapeutische Behandlung regulär nur bei einem*r Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung in Anspruch nehmen. Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich Ihnen leider keinen Behandlungsplatz anbieten.
Hier finden Sie einige Ressourcen für Ihre weitere Suche nach einem Therapieplatz.