LGBTQIA+

Für queere Menschen kann es eine besondere Herausforderung sein, eine*n Therapeut*in zu finden. Ich lege Wert darauf, Ihnen unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder Lebensform offen und sensibel zu begegnen und möchte Ihnen in meiner Psychotherapie-Praxis einen sicheren Raum bieten, in dem Sie sich als Mensch mit LGBTQIA+-Identität willkommen und wohl fühlen.

Teilen Sie mir gern direkt bei Kontaktaufnahme mit, welche Pronomen und Namen Sie bei der Ansprache bevorzugen.

Ihre LGBTQIA+-Identität kann (aber muss selbstverständlich nicht) ein wichtiger Teil einer Psychotherapie sein. Dabei können folgende Aspekte und Herausforderungen in der Behandlung Thema sein:

  • der Findungsprozess der eigenen queeren Identität
  • der Umgang mit Schamgefühlen, Geschlechtsdysphorie, internalisierter Queer-Negativität etc.
  • der Entscheidungsprozess für Transitionsmaßnahmen und Begleitung bei deren Umsetzung
  • der Coming-Out-Prozess und damit einhergehende Probleme in Familie, Partnerschaft oder am Arbeitsplatz
  • Umgang mit belastenden Erlebnissen, wie Mobbing, Queerfeindlichkeit oder Diskriminierungserfahrungen

Indikationsgutachten für Menschen mit Trans-Identität

Ein Anliegen für das Aufsuchen eines*r Psychotherapeuten*in kann auch ein Indikationsgutachten für die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Eingriffen im Rahmen des Transitionsprozesses sein. Als Psychotherapeutin bin ich darin befähigt und fortgebildet, mit Ihnen die dafür notwendige Begutachtung durchzuführen und entsprechende Indikationsgutachten auszustellen.

Für eine Hormonbehandlung wird nach der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit eine Anamnese, Diagnostik und Aufklärung über die Wirkungen und Nebenwirkungen der gewünschten Hormongabe und eine anschließende informierte Einwilligung vorausgesetzt. Die Anzahl der notwendigen Termine kann nicht genau festgelegt werden, sondern hängt vom Einzelfall ab.

Für operative Eingriffe (Mastektomie, Hysterektomie, Brustaufbau, Genital-OPs, Laserepilation) wird nach Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen ein ausführliches Indikationsgutachten und eine Begleittherapie von mindestens 12 Sitzungen (50 Min.) über einen Zeitraum von 6 Monaten gefordert.

Ich möchte Sie gern auf Ihrem Transitionsweg und bei Ihrem Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen unterstützen. Ich bin transitions-affirmativ eingestellt und es ist mir ein Anliegen, Sie in Ihrem Wunsch nach einer Hormonbehandlung und/oder OP zu unterstützen. Daher möchte ich Ihnen den Prozess der Indikationsstellung so unkompliziert und angenehm wie möglich gestalten. Da es mein Ziel ist, ein Gutachten zu erstellen, dass von Ihrer Krankenversicherung akzeptiert wird, ist eine ausführliche Informationserhebung notwendig, die auch sensible Fragen beinhaltet. Dabei bemühe ich mich selbstverständlich um eine sensible Gesprächsführung und erkläre Ihnen gern, welche Vorgaben die Krankenversicherung bzgl. Indikationsgutachten macht. Bei einer gutachterlichen Einschätzung bin ich selbstverständlich zur wahrheitsgemäßen klinischen Einschätzung verpflichtet. Daher kann ich Ihnen eine positive Indikation für die gewünschte Transitionsmaßnahme nicht vorab garantieren.

Selbstverständlich ist auch eine Kombination einer regulären psychotherapeutischen Behandlung und einer Begutachtung mit dem Ziel eines Indikationsgutachtens möglich.

Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie (egal ob mit oder ohne Indikationsanliegen) ist in meiner Privatpraxis nur bei privater Krankenversicherung, Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch möglich.

Alternativ ist selbstverständlich eine Psychotherapie nach dem Selbstzahlungsprinzip möglich. Für eine Therapiesitzung stelle ich angelehnt an die „Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (GOP) ein Honorar von 134,07€ in Rechnung. Die Erstellung eines Indikationsgutachtens wird zusätzlich je nach Zeitaufwand abgerechnet. Gerade wenn Ihr Anliegen ein Indikationsgutachten ist und damit der zeitliche und finanzielle Umfang vorab grob abschätzbar ist , könnte dieser Weg für Sie in Frage kommen. Wenden Sie sich gern an mich, wenn Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Anliegen wünschen.

Für gesetzlich Versicherte kann ich als Privatpraxis regulär keinen Therapieplatz mit Kostenübernahme anbieten. Ein Sonderweg könnte das sogenannte Kostenerstattungsverfahren sein. Danach können Patient*innen mit gesetzlicher Krankenversicherung, die einen dringenden Behandlungsbedarf haben und keinen Therapieplatz finden, die Kostenübernahme einer Therapie außerhalb der Regelversorgung (also z.B. in meiner Privatpraxis) beantragen. Dies ist allerdings mit einigen Hürden verbunden und die Erfolgschancen hängen davon ab, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sind.

Hier finden Sie ausführlichere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre Optionen und wenden sich an mich, wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren haben. Bei reinen Indikationsanliegen ist der Weg über das Kostenerstattungsverfahren nicht möglich.

Ressourcen – LGBTQIA+ & Psychotherapie

Queermed – Suchplattform für sensibilisierte Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen
VLSP – Tipps zur Psychotherapeut*innen-Suche für LGBTQIA+-Menschen
Lambda Nord – Beratungsstelle für junge LGBTQIA-Menschen

Ressourcen – Trans* & geschlechtsangleichende Maßahmen

S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit (Patientenversion)
FAQ zur Begutachtungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbands für geschlechtsangleichende Maßnahmen
Procedere & Praxistipps bzgl. Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei der Krankenkasse
Leitfaden zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach Selbstbestimmungsgesetz

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